Heilmittelverordnung
Gerne können Sie vorab eine Anfrage für eine Heilmittelverordnung (nur Folgeverordnung möglich) in Auftrag geben.
Weitere Informationen zur Abholung finden Sie hier
Bitte beachten Sie, dass diese Option nur für Bestandspatienten in laufender Behandlung gilt, es sich um eine Vorabanfrage handelt die von uns noch überprüft und bearbeitet werden muss, ggf. bei fehlenden Unterlagen (z.B. Therapiebericht) auch nicht durchgeführt werden kann/darf.