Gemeinschaftspraxis

Dr. Gerlach / Dr. Rimoldi

Heilmittelverordnung

Gerne können Sie vorab eine Anfrage für eine Heilmittelverordnung (nur Folgeverordnung möglich) in Auftrag geben.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass diese Option nur für Bestandspatienten in laufender Behandlung gilt, es sich um eine Vorabanfrage handelt - die von uns noch überprüft und bearbeitet werden muss, ggf. bei fehlenden Unterlagen (z.B. Therapiebericht) auch nicht durchgeführt werden kann/darf.

*Eine gesonderte Eingangsbestätigung per Email an Sie erfolgt nach Versenden Ihrer Anfrage nicht mehr. Der Hinweis nach dem Versand wird direkt für Sie angezeigt!

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