Heilmittelverordnung
Gerne können Sie vorab eine Anfrage für eine Heilmittelverordnung (nur Folgeverordnung möglich) in Auftrag geben.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass diese Option nur für Bestandspatienten in laufender Behandlung gilt, es sich um eine Vorabanfrage handelt - die von uns noch überprüft und bearbeitet werden muss, ggf. bei fehlenden Unterlagen (z.B. Therapiebericht) auch nicht durchgeführt werden kann/darf.
*Eine gesonderte Eingangsbestätigung per Email an Sie erfolgt nach Versenden Ihrer Anfrage nicht mehr. Der Hinweis nach dem Versand wird direkt für Sie angezeigt!