Gemeinschaftspraxis

Dr. Gerlach / Dr. Rimoldi

Heilmittelverordnung

Gerne können Sie vorab eine Anfrage für eine Heilmittelverordnung (nur Folgeverordnung möglich) in Auftrag geben.

Hinweis:

  1. Bitte beachten Sie, dass diese Option nur für Bestandspatienten in laufender Behandlung gilt, es sich um eine Vorabanfrage handelt - die von uns noch überprüft und bearbeitet werden muss, ggf. bei fehlenden Unterlagen (z.B. Therapiebericht) auch nicht durchgeführt werden kann/darf.
  2. Planen Sie vorausschauend und wenden Sie sich rechtzeitig, mindestens 3 Tage vorher an uns - diese Überprüfung braucht Zeit!
  3. Falls Ihre Heilmittelverordnung abgelaufen ist, kommen Sie bitte mit der bereits von uns ausgestellten Verordnung und Ihrer Versichertenkarte vorbei, wir stellen dann eine neue Heilmittelverordnung aus. Bitte das Formular unten dann nicht ausfüllen!

*Eine gesonderte Eingangsbestätigung per Email an Sie erfolgt nach Versenden Ihrer Anfrage nicht mehr. Der Hinweis nach dem Versand wird direkt für Sie angezeigt!

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